LEADER-Richtlinie Niedersachsen — Förderung der Umsetzung von LEADER
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Was gefördert wird
- Wofür
- Fördert die Umsetzung Regionaler Entwicklungskonzepte (REK) im ländlichen Raum Niedersachsens (inkl. ländlicher Gebiete Bremens/Hamburgs) über die 68 Lokalen Aktionsgruppen (LAG) der Förderperiode 2023–2027.
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Förderfähig sind Vorhaben im Rahmen des jeweiligen REK, Kooperationsvorhaben sowie laufende Ausgaben der LAG-Geschäftsstellen (Regionalmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung, Schulungen, Veranstaltungen). Antragsberechtigt sind u. a. eingetragene Vereine als 'sonstige juristische Personen des privaten Rechts', soweit das REK der jeweiligen Region keine einschränkenden Regelungen trifft; die konkrete Projektauswahl erfolgt regional durch das Entscheidungsgremium der zuständigen LAG. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, lokale aktionsgruppe, Kommunen
- Wie viel
- ab 500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Förderperiode 2023–2027; RdErl. in Kraft seit 1.1.2023, außer Kraft mit Ablauf 31.12.2029; aktuell gültige Fassung ab 1.1.2026 (geändert durch RdErl. v. 5.11.2025, Nds.
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MBl. 2025 Nr. 559). Laufende Antragstellung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und der jeweiligen LAG-Projektauswahlrunden, kein landesweit fester Stichtag. - Antragsstelle
- Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG): Projektvorschlag wird zunächst beim Regionalmanagement/der Geschäftsstelle der zuständigen von 68 niedersächsischen LAG eingereicht und nach REK-Auswahlkriterien vom LAG-Entscheidungsgremium beschlossen; die formale Antragstellung erfolgt anschließend über den landesweit einheitlichen Antragsvordruck beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ÄrL).
- Diese Nachweise braucht ihr
- Positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums nach den im REK festgelegten Auswahlkriterien
- Detaillierter Ausgaben-/Kostenplan je Fördergegenstand
- Nachweis der Rechtsform (z. B. Registrierung/Vereinsregisterauszug bei e. V.)
- Bankverbindung (IBAN), ggf. Vollmacht bei abweichender Kontoinhaberschaft
- Bei unbaren Sachleistungen/Eigenarbeitsleistung: Wertermittlung + marktübliche Referenzwerte (Angebot, Kostenschätzung, Preisvergleich)
- Träger
- Land Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ML) gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen; Bewilligungsbehörden sind die vier Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL) Braunschweig, Leine-Weser (Hildesheim), Lüneburg und Weser-Ems (Oldenburg)
Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.