LEADER Sachsen (FRL LEADER/2023)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft · Land Sachsen
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Antrag online über das Förderportal
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Landesweite sächsische LEADER-Förderrichtlinie (ELER-Förderperiode 2023–2027) zur regionalen Entwicklung ländlicher Räume.
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Nicht-kommunale Begünstigte wie Vereine können als Projektträger gefördert werden. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Förderperiode 2023–2027; Förderhöhe von der LAG in der LES bestimmt, mind. 20 Prozent bis 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben für nicht-kommunale Begünstigte.
- So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Projektbeschreibung
- Nachweis förderfähiger Kosten (Einheitskosten Gebäude/Personal)
- Träger
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL); Auswahl über Lokale Aktionsgruppen (LAGs)
Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.