Lotteriemittel des Freistaats Thüringen für gemeinnützige Vereinsprojekte
Thüringer Finanzministerium · Land Thüringen
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Zuwendungen aus den Lotteriemitteln des Landes (Thüringer Finanzministerium) für gemeinnützige Vorhaben aller Art von Vereinen: Anschaffungen und Ausstattung, Instandsetzungen, Vereinsprojekte.
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Formloser Antrag mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan an ein Mitglied der Landesregierung; typische Bewilligungen 1.000–10.000 Euro, meist 2.000–5.000 Euro (Liste 2022: Rasentraktor, Fenster, Vereinskleidung). - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- laufend, Entscheidung über das Kabinett; Doppelförderung mit anderen Landesmitteln ausgeschlossen.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
- Träger
- Thüringer Finanzministerium (Lotteriemittel)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.