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Lotteriemittel des Freistaats Thüringen für gemeinnützige Vereinsprojekte

Thüringer Finanzministerium · Land Thüringen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Zuwendungen aus den Lotteriemitteln des Landes (Thüringer Finanzministerium) für gemeinnützige Vorhaben aller Art von Vereinen: Anschaffungen und Ausstattung, Instandsetzungen, Vereinsprojekte.
Ganzen Text zeigenFormloser Antrag mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan an ein Mitglied der Landesregierung; typische Bewilligungen 1.000–10.000 Euro, meist 2.000–5.000 Euro (Liste 2022: Rasentraktor, Fenster, Vereinskleidung).
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
laufend, Entscheidung über das Kabinett; Doppelförderung mit anderen Landesmitteln ausgeschlossen.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Freistellungsbescheid
Träger
Thüringer Finanzministerium (Lotteriemittel)

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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