NRWeltoffen – Landesförderprogramm gegen Rechtsextremismus und Rassismus
Demokratiezentrum NRW · Land Nordrhein-Westfalen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Landesprogramm NRW zum Aufbau nachhaltiger Präventionsstrukturen gegen Rechtsextremismus und Rassismus in Kreisen und kreisfreien Städten.
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Vor Ort vergeben die kommunalen Vielfaltsstellen Projektmittel an lokale Vereine und Initiativen, ausdrücklich auch an neue, kleine Initiativen mit wenig Antragserfahrung. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, Kommunen
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Antragsfenster und Förderrichtlinie werden jährlich lokal von der jeweiligen Vielfaltsstelle festgelegt (Beispiel Köln 2026: Antrag per E-Mail vom 23.02. bis 20.03.2026).
- So stellt ihr den Antrag
- Per E-Mail · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Projektkonzept
- Kosten-/Finanzierungsplan
- Träger
- Demokratiezentrum NRW (Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus) bei der Landeszentrale für politische Bildung NRW, Umsetzung über kommunale Vielfaltsstellen
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.