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Radikalisierungspräventions-Richtlinie (RPR) – Förderung von Projekten gegen politisch/religiös motivierte Radikalisierung

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales · Land Bayern

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Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Bayerisches Förderprogramm, umgesetzt über die Bezirksregierungen, für Vereine, Initiativen und Gruppen, die präventiv gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Salafismus/Islamismus oder Antisemitismus arbeiten.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, verband
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Anträge bis 31. August für Förderung im Folgejahr; mehrjährige und unterjährige Förderung nach vorheriger Absprache möglich.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Projektkonzept
  • Kosten-/Finanzierungsplan
Träger
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) / Bezirksregierungen Bayern

Weitere Programme für Mitwirkung & Interessen

Weitere Programme für Mitwirkung & Interessen →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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