Radikalisierungspräventions-Richtlinie (RPR) – Förderung von Projekten gegen politisch/religiös motivierte Radikalisierung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales · Land Bayern
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Was gefördert wird
- Wofür
- Bayerisches Förderprogramm, umgesetzt über die Bezirksregierungen, für Vereine, Initiativen und Gruppen, die präventiv gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Salafismus/Islamismus oder Antisemitismus arbeiten.
- Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, verband
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Anträge bis 31. August für Förderung im Folgejahr; mehrjährige und unterjährige Förderung nach vorheriger Absprache möglich.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Projektkonzept
- Kosten-/Finanzierungsplan
- Träger
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) / Bezirksregierungen Bayern
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.