Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Thüringer Ehrenamtsgesetzes (RRL-ThürEhrAG)
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Was gefördert wird
- Wofür
- Dach-Rahmenrichtlinie des Freistaats Thüringen zur Umsetzung des Thüringer Ehrenamtsgesetzes.
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Bündelt die institutionelle Förderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung sowie die beiden Förderinstrumente FöRi ZEETH (Zuwendungen) und RiLi BEETH (Billigkeitsleistungen). - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, Stiftungen
- Zeitraum
- Veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger 32/2025, feste Geltungsdauer 5 Jahre (bis ca. 2030).
- So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Bestätigung der Gemeinwohlorientierung
- Träger
- Thüringer Staatskanzlei
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.