Richtlinie 2.3.1 – Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter*innen und Trainer*innen bei Vereinen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zuschuss des LSB Niedersachsen zu Vergütungen für lizenzierte (ehrenamtliche, nebenberufliche oder geringfügig beschäftigte) Übungsleiter*innen/Trainer*innen mit mindestens der 1.
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DOSB-Lizenzstufe, die im Trainings- und Übungsbetrieb eines Sportvereins tätig sind. - Wer kann beantragen
- Sportvereine, eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsstelle
- über den zuständigen Sportbund, mittels vom LSB vorgegebenem online-gestütztem Verfahren
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (nicht älter als 5 Jahre)
- gültige DOSB-Lizenz der ÜL/T, gemeldet bis 31.05. über LSB-Intranet/DOSB-Lizenzmanagementsystem (DOSB-LiMS)
- Träger
- LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.