Richtlinie 2.6.3 – Stärkung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Sport
LandesSportBund Niedersachsen e.V. · Land Niedersachsen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung von Mikro- und Makroprojekten zur Stärkung ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements im Sport, z.
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B. Impulsveranstaltungen, Freiwilligenmanagement, Mentoring-Programme, Zertifizierung „Engagementfreundlicher Sportverein/-verband/-bund“ oder Aufbau von „Freiwilligenagenturen Sport“. - Wer kann beantragen
- Sportvereine, eingetragene Vereine, Dachverbände
- Wie viel
- bis 37.500 €
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsstelle
- Anträge sind direkt über das vom LSB vorgegebene Antragsverfahren zu stellen (konkreter Kanal in der Richtlinie nicht benannt)
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (nicht älter als 5 Jahre)
- Verwendungsnachweis (LSB-Formblatt)
- Projektdokumentation (LSB-Formblatt)
- Träger
- LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB)
Weitere Programme für Sport & Bewegung
Richtlinie 2.6.1 – Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung
LandesSportBund Niedersachsen e.V. · Land Niedersachsen
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Bundeskanzleramt · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.