Richtlinie 2.3.2 – Aktionsprogramm „Ausbreitung des Behindertensports in Niedersachsen“
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Was gefördert wird
- Wofür
- Bezuschussung von Sportvereinen für die Neugründung von Behinderten-Sportvereinen/-abteilungen, die Erweiterung des Sportangebots bestehender Vereine, die Gründung inklusiver Sportgruppen sowie von Sportgruppen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (jeweils mindestens 4 Menschen mit Behinderung je Gruppe).
- Wer kann beantragen
- Sportvereine, eingetragene Vereine
- Wie viel
- bis 1.000 €
- Förderquote
- bis zu 75 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger
- Antragsstelle
- über den Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. (BSN), dort erhältliche Antragsformulare
- Diese Nachweise braucht ihr
- Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan bei Gerätebeschaffung
- Nachweis über durchgeführte Übungseinheiten und Originalrechnungen
- Träger
- LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB), abgewickelt über den Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. (BSN)
Weitere Programme für Sport & Bewegung
Richtlinie 2.6.1 – Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung
LandesSportBund Niedersachsen e.V. · Land Niedersachsen
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Sonderfonds 'Integration durch Sport'
Deutscher Olympischer Sportbund · Bund
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Bundesprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Bundeskanzleramt · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.