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Richtlinie 2.3.3 – Förderung des Sportstättenbaus 2025–2027

LandesSportBund Niedersachsen e.V. · Land Niedersachsen

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Was gefördert wird

Wofür
Investive Förderung von Bau-, Sanierungs- und Barrierefreiheits-Maßnahmen an Sportstätten von Sportvereinen (u. a.
Ganzen Text zeigenNeu-/Umbau, Sportfunktionsräume, Sportplatzbeleuchtung, Barrierefreiheit, Emissionsschutz, Photovoltaik nach Einzelfallprüfung). Ziel ist die Aufrechterhaltung und Ausweitung sport- und bewegungsorientierter Aktivitäten in Vereinen.
Wer kann beantragen
Sportvereine, eingetragene Vereine
Wie viel
1.000 € bis 150.000 €
Förderquote
bis zu 40 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinie gültig 01.01.2025–31.12.2027. Voraussetzung: förderfähige Gesamtausgaben der Baumaßnahme mind. 5.000 €.
Ganzen Text zeigenEinreichungsfristen werden vom jeweils zuständigen Sportbund festgelegt (in der Richtlinie nicht bundesweit einheitlich datiert).
Antragsstelle
Antragstellung über das Online-Förderportal des LSB Niedersachsen; Fristen, Kontingente und Bewilligungsentscheidung liegen beim zuständigen Sportbund
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid, nicht älter als 5 Jahre)
  • Nachweis der Eigentums- bzw. langfristigen Nutzungsrechte (i.d.R. mind. 12 Jahre Restlaufzeit ab Antragstellung)
  • Finanzierungsplan
  • Baubeschreibung
  • Lageplan/zeichnerische Darstellung
  • bei ≥25.000 € Gesamtausgaben zusätzlich: spezifizierte Kostenzusammenstellung nach DIN 276 und Protokoll des Beratungsgesprächs mit dem Sportbund
Träger
LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB), Bewilligung über den zuständigen Sportbund

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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