Richtlinie 2.3.3 – Förderung des Sportstättenbaus 2025–2027
LandesSportBund Niedersachsen e.V. · Land Niedersachsen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Investive Förderung von Bau-, Sanierungs- und Barrierefreiheits-Maßnahmen an Sportstätten von Sportvereinen (u. a.
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Neu-/Umbau, Sportfunktionsräume, Sportplatzbeleuchtung, Barrierefreiheit, Emissionsschutz, Photovoltaik nach Einzelfallprüfung). Ziel ist die Aufrechterhaltung und Ausweitung sport- und bewegungsorientierter Aktivitäten in Vereinen. - Wer kann beantragen
- Sportvereine, eingetragene Vereine
- Wie viel
- 1.000 € bis 150.000 €
- Förderquote
- bis zu 40 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Richtlinie gültig 01.01.2025–31.12.2027. Voraussetzung: förderfähige Gesamtausgaben der Baumaßnahme mind. 5.000 €.
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Einreichungsfristen werden vom jeweils zuständigen Sportbund festgelegt (in der Richtlinie nicht bundesweit einheitlich datiert). - Antragsstelle
- Antragstellung über das Online-Förderportal des LSB Niedersachsen; Fristen, Kontingente und Bewilligungsentscheidung liegen beim zuständigen Sportbund
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid, nicht älter als 5 Jahre)
- Nachweis der Eigentums- bzw. langfristigen Nutzungsrechte (i.d.R. mind. 12 Jahre Restlaufzeit ab Antragstellung)
- Finanzierungsplan
- Baubeschreibung
- Lageplan/zeichnerische Darstellung
- bei ≥25.000 € Gesamtausgaben zusätzlich: spezifizierte Kostenzusammenstellung nach DIN 276 und Protokoll des Beratungsgesprächs mit dem Sportbund
- Träger
- LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB), Bewilligung über den zuständigen Sportbund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.