Richtlinie zur Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER) 2023–2027
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · Land Saarland
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Das Saarland fördert im Rahmen von LEADER/ELER die Umsetzung Lokaler Entwicklungsstrategien (LES), die von Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bottom-up erarbeitet und eigenverantwortlich ausgewählt werden.
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Förderfähig sind Gemeinden, Gemeindeverbände sowie natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (darunter eingetragene Vereine) und die LAG selbst, sofern das Vorhaben regionale Wirkung im ländlichen Raum der jeweiligen LEADER-Region entfaltet und der LES entspricht. Querschnittsthemen sind u.a. Klimaschutz/Biodiversität, Digitalisierung (Smart Village/Smart Regions), Daseinsvorsorge, soziale Inklusion und die Einbindung junger Menschen mit innovativen Ansätzen. Welche konkreten Vorhaben förderfähig sind und mit welchem Fördersatz, legt jede LAG eigenverantwortlich in ihrer LES fest. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, lokale aktionsgruppe, Kommunen, Initiativen ohne Rechtsform
- Wie viel
- 3.000 € bis 250.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Förderrichtlinie in Kraft vom 01.10.2023 bis 31.12.2029 (LEADER-Mittel 2023-2027); Anträge laufend über die jeweils zuständige LAG bis zum Ende des Bewilligungszeitraums bzw. bis zur Ausschöpfung der Mittel möglich (kein fester Stichtag in der Richtlinie genannt).
- Antragsstelle
- Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG); die LAG führt das nichtdiskriminierende Auswahlverfahren durch und leitet die ausgewählten Vorhaben inkl.
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Bewertung/Rankingliste an die Bewilligungsbehörde (MUKMAV, Referat A/4) weiter, bei der der vollständige Antrag einzureichen ist. - Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (bei Vereinen)
- Projektbeschreibung und Pläne
- Kostenberechnung nach DIN 276 bzw. Kostenvoranschläge/verschiedene Angebote je Auftrag
- Bewertung und dokumentierte Auswahlentscheidung der LAG inkl. Rankingliste der bewerteten Projekte
- Vollmacht/Gestattungs- bzw. Nutzungsvertrag des Eigentümers, falls Antragsteller nicht selbst Eigentümer des zu fördernden Objekts ist
- bei Eigenarbeitsleistung: vorab kalkulierte, dem Projekt eindeutig zugeordnete Liste mit Ausführungstag, Stundenzahl, Namen und Unterschrift, bestätigt durch die Zuwendungsempfängerin/den Zuwendungsempfänger bzw. deren Vertretung
- Träger
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) des Saarlandes — Referat A/4 (Bewilligungsbehörde)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.