RiLi BEETH – Billigkeitsleistungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements
Thüringer Staatskanzlei · Land Thüringen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Richtlinie (Anlage 3 der RRL-ThürEhrAG) zur Gewährung von Billigkeitsleistungen aus dem Landesehrenamtsfonds.
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Unterstützt ehrenamtlich Engagierte bzw. deren Strukturen in Notlagen sowie bei bestimmten Aufwendungen (z.B. Steuerberatung). - Wie viel
- 500 € bis 50.000 €
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Billigkeitsleistung
- Zeitraum
- Landesprogramm mit 250.000 € jährlich; Billigkeitsleistung im Einzelfall bis 50.000 €, soll 80 Prozent der Notlage decken; Mittelabfluss-Stichtag 15.10. eines Jahres.
- So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung
- Bestätigung der Gemeinwohlorientierung
- Träger
- Thüringer Staatskanzlei
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.