Saarland zum Selbermachen
Staatskanzlei des Saarlandes · Land Saarland
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Direkte, unbürokratische einmalige finanzielle Unterstützung für gemeinwohlorientierte Projekte des bürgerschaftlichen Engagements in saarländischen Städten und Gemeinden, einschließlich nachhaltiger Projekte der Flüchtlingshilfe.
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Förderfähig sind sowohl in Planung befindliche als auch bereits laufende, zu verlängernde Projekte. Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Initiativen und ähnliche Zusammenschlüsse natürlicher Personen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, Einzelpersonen
- Wie viel
- bis 3.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Programm läuft seit 2013 fortlaufend, feste Einreichungsfristen zweimal jährlich: 30.
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April und 31. Oktober. - Antragsstelle
- Anträge mit Projektbeschreibung unbürokratisch online, per E-Mail (SaarlandGestalten@staatskanzlei.saarland.de), mit dem Formblatt auf der Flyer-Rückseite oder per Brief an: Staatskanzlei des Saarlandes, Referat B/6, „Saarland zum Selbermachen“, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Angaben aus dem Formblatt (Projektbeschreibung, Kosten und Finanzierung)
- Träger
- Staatskanzlei des Saarlandes (Referat B/6)
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Richtlinie der Staatskanzlei zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften
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DSEE Mikroförderprogramm
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Anträge laufend möglich
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.