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Saarland zum Selbermachen

Staatskanzlei des Saarlandes · Land Saarland

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Was gefördert wird

Wofür
Direkte, unbürokratische einmalige finanzielle Unterstützung für gemeinwohlorientierte Projekte des bürgerschaftlichen Engagements in saarländischen Städten und Gemeinden, einschließlich nachhaltiger Projekte der Flüchtlingshilfe.
Ganzen Text zeigenFörderfähig sind sowohl in Planung befindliche als auch bereits laufende, zu verlängernde Projekte. Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Initiativen und ähnliche Zusammenschlüsse natürlicher Personen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, Einzelpersonen
Wie viel
bis 3.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Programm läuft seit 2013 fortlaufend, feste Einreichungsfristen zweimal jährlich: 30.
Ganzen Text zeigenApril und 31. Oktober.
Antragsstelle
Anträge mit Projektbeschreibung unbürokratisch online, per E-Mail (SaarlandGestalten@staatskanzlei.saarland.de), mit dem Formblatt auf der Flyer-Rückseite oder per Brief an: Staatskanzlei des Saarlandes, Referat B/6, „Saarland zum Selbermachen“, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Angaben aus dem Formblatt (Projektbeschreibung, Kosten und Finanzierung)
Träger
Staatskanzlei des Saarlandes (Referat B/6)

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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