Sportstättenbauförderung — Kleinantrag (BLSV)
Bayerischer Landes-Sportverband e.V. · Land Bayern
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Antrag online über das Förderportal
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Was gefördert wird
- Wofür
- Eigenförderung des BLSV (als beliehener Unternehmer des Freistaats Bayern) für Neubau, Umbau, Erweiterung, Objekterwerb sowie Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen vereinseigener Sportstätten mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 10.000 € (Bagatellgrenze) und 250.000 € (Obergrenze Kleinantragsverfahren).
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Regelfördersatz 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss (Aufschläge und Katastrophenfallförderung möglich, siehe ausschluss_hinweise); ein Darlehen kann im Kleinantragsverfahren nicht beantragt werden. Antrag ausschließlich digital über das BLSV-Portal verein360. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Sportvereine
- Wie viel
- 10.000 € bis 250.000 €
- Förderquote
- bis zu 25 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Laufendes Programm ohne festes Antragsfenster; mehrstufiges Verfahren (Voranfrage → Genehmigung/Ablehnung → Hauptantrag → Genehmigung vorzeitiger Maßnahmenbeginn → Durchführung → Abrechnung → Bewertung → Bewilligung → Auszahlung).
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Auszahlung je nach verfügbaren Haushaltsmitteln, laut Dokument aktuell mit möglichen mehrmonatigen Verzögerungen. Stand des Info-Dokuments: 02/2026. - So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Antragsstelle
- Antrag ausschließlich digital über das BLSV-Portal 'verein360' (Voranfrage und Hauptantrag); fachliche Ansprechpartner im Ressort Förderung Sportstätte des BLSV (sportstaettenbau@blsv.de).
- Diese Nachweise braucht ihr
- Rechtspersönlichkeit und Vereinsregistereintrag
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Mitgliedschaft im BLSV und im für die Maßnahme zuständigen Sportfachverband
- Nachweis aktiver Jugendarbeit (mind. 10 % Mitglieder bis 26 Jahre, entfällt für Behinderten-/Reha-/Seniorensport)
- Nachweis geordneter Finanz- und Kassenverhältnisse
- Nachweis Mindestbeitragsaufkommen
- Amtlicher Grundbuchauszug bzw. langfristiger Nutzungs-/Hausrechtsvertrag (Eigentums-/Nutzungsnachweis)
- Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:1000)
- Baugenehmigungsbescheid und Planungsunterlagen (bei Baugenehmigungspflicht)
- Bescheinigung zur Vorsteuererstattung durch Steuerberater/Finanzamt
- Nachweis Eigenanteil (mind. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben)
- Träger
- Bayerischer Landes-Sportverband e.V. (BLSV), als beliehener Unternehmer des Freistaats Bayern (Auszahlung von Staatsmitteln)
Weitere Programme für Sport & Bewegung
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Bundeskanzleramt · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.