Vereinspauschale — Förderung des Sportbetriebs
Freistaat Bayern · Land Bayern
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Was gefördert wird
- Wofür
- Pauschale, mitgliederbasierte Förderung des laufenden Sportbetriebs bayerischer Sportvereine aus Staatsmitteln des Freistaats Bayern.
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Der Förderbetrag ergibt sich aus den ermittelten Mitgliedereinheiten (Mitgliederzahl gewichtet nach Alter, plus eingesetzte Übungsleiterlizenzen) multipliziert mit einer jährlich neu berechneten Fördereinheit. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit aktiver Jugendarbeit und Mitgliedschaft im BLSV, BVS Bayern, BSSB oder OSB. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Sportvereine
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Jährlich wiederkehrende Förderung des laufenden Sportbetriebs; Antragstellung jährlich mit Ausschlussfrist zum 1.
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März des Förderjahres. Bagatellgrenze: mindestens 500 Mitgliedereinheiten. FAQ-Dokument mit Stand Januar 2022; laut Quellen-Manifest am 2026-07-10 gegen die BLSV-Website geprüft und weiterhin als einzige/aktuelle Fassung bestätigt. - Antragsstelle
- Antrag NICHT beim BLSV, sondern bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/Kreisreferat); der BLSV unterstützt Mitgliedsvereine lediglich bei der Vorausfüllung/Aufbereitung der Antragsdaten über BLSVdigital.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Vereinsregistereintrag (Rechtsfähigkeit)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Mitgliedererhebung zum 1. Januar (differenziert nach Alter)
- Trainer-/Übungsleiterlizenzen im Original bzw. Erklärung Lizenzinhaber/-in
- Nachweis geordneter Finanz- und Kassenverhältnisse
- Nachweis Mindestbeitragsaufkommen (Soll-Aufkommen 12/25/50 € je Altersgruppe)
- Träger
- Freistaat Bayern (Sportförderrichtlinien), vollzogen durch die Kreisverwaltungsbehörden/Landratsämter vor Ort
Weitere Programme für Sport & Bewegung
Sportstättenbauförderung — Kleinantrag (BLSV)
Bayerischer Landes-Sportverband e.V. · Land Bayern
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Sonderfonds 'Integration durch Sport'
Deutscher Olympischer Sportbund · Bund
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Bundesprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Bundeskanzleramt · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.