Sportstättenbauförderung — Regelantrag (BLSV)
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Was gefördert wird
- Wofür
- Eigenförderung des BLSV für größere Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vereinseigener Sportstätten (Verfahren für Projekte oberhalb der Kleinantragsgrenze von 250.000 € zuwendungsfähiger Ausgaben, Bagatellgrenze weiterhin 10.000 €).
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Regelfördersatz 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss, zusätzlich optional ein Darlehen in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; baubegleitende Teilbewilligungen/-auszahlungen nach Baufortschritt (z. B. 30/60/100 %) möglich. Regelanträge sind vor Hauptantragstellung beratungspflichtig. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Sportvereine
- Wie viel
- ab 10.000 €
- Förderquote
- bis zu 25 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Laufendes Programm ohne festes Antragsfenster.
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Alle Regelanträge sind vor Hauptantragstellung beratungspflichtig; empfohlen wird ein Gesprächstermin ca. 1 Jahr vor geplantem Baubeginn bzw. spätestens mit der Voranfrage. Baubegleitende Teilbewilligung/-auszahlung möglich (Mindestauszahlungsantrag 50.000 €). Stand des Info-Dokuments: 02/2026. - So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Antragsstelle
- Antrag ausschließlich digital über das BLSV-Portal 'verein360'; Regelanträge sind vor Hauptantragstellung beratungspflichtig — verbindlicher Gesprächstermin mit dem Ressort Förderung Sportstätte des BLSV erforderlich (regionale Ansprechpartner für Bayern Nord/Süd).
- Diese Nachweise braucht ihr
- Rechtspersönlichkeit und Vereinsregistereintrag
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Mitgliedschaft im BLSV und im für die Maßnahme zuständigen Sportfachverband
- Nachweis aktiver Jugendarbeit (mind. 10 % Mitglieder bis 26 Jahre, entfällt für Behinderten-/Reha-/Seniorensport)
- Nachweis geordneter Finanz- und Kassenverhältnisse
- Amtlicher Grundbuchauszug bzw. langfristiger Nutzungs-/Hausrechtsvertrag
- Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:1000), Gebäudeplan und Flächenaufstellung
- Baugenehmigungsbescheid und Planungsunterlagen (bei Baugenehmigungspflicht)
- Kostenschätzung nach DIN 276, unterschrieben durch Architekt und Verein
- Nachweis sportfachlicher Bedarf / Belegungspläne
- Unterlagen zur finanziellen Situation (Kassenstand, Bankguthaben, Rücklagen, Jahresrechnung, GuV der letzten drei Jahre)
- Zwischenfinanzierungsbestätigung der Hausbank
- Bauherrenvertrag (bei Bauherrengemeinschaften)
- Bei Darlehen: Formular D, Grundbuch-Muster (Formular G) oder Ausfallbürgschaft (Formular A)
- Träger
- Bayerischer Landes-Sportverband e.V. (BLSV), als beliehener Unternehmer des Freistaats Bayern (Auszahlung von Staatsmitteln)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.