Vereinsförderung (A1)
Landessportbund Brandenburg e.V. · Land Brandenburg
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Was gefördert wird
- Wofür
- Laufende jährliche Basisförderung für Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Brandenburg (LSB) sind.
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Bezuschusst werden Entgelte an lizenzierte Übungsleiter, Jugendleiter und Vereinsmanager (bis zur steuerlichen Freigrenze nach § 3 Nr. 26 EStG, zurzeit 3.000 EUR/Jahr), Ausgaben für Sportgeräte im Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie für satzungsgemäße Vereinszwecke. Die Förderhöhe richtet sich nach der Mitgliederzahl und der Quote lizenzierter Personen (volle Förderung bei mindestens einem Lizenzträger je angefangene 50 Mitglieder, sonst maximal 50%-Förderung). - Wer kann beantragen
- Sportvereine
- Wie viel
- ab 50 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Jährliche Förderung. Antragstellung im Zuge der jährlichen Mitgliedermeldung an den LSB bis 15.01. des Förderjahres; Verwendungsnachweis bis 31.10. des Förderjahres.
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Fassung gilt für die Förderjahre 2025 und 2026 (laut Förderrichtlinien-Seite des LSB, Stand 2026-07-09). - So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- Antragstellung direkt beim Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) über das Online-Portal VERMINEXT, im Zuge der jährlichen Mitgliedermeldung.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Mitgliederstatistik zum 01.01. des Förderjahres
- Lizenznachweis der Übungsleiter/Jugendleiter/Vereinsmanager
- Verwendungsnachweis mit Schlusserklärung
- Träger
- Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.