Weiterbildungsrichtlinie im Ehrenamt (WBRL Ehrenamt)
Investitionsbank des Landes Brandenburg · Land Brandenburg
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung im Rahmen haupt- und ehrenamtlicher Tätigkeit in rechtsfähigen Vereinen im Land Brandenburg.
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Gefördert werden Kurs- und Prüfungsgebühren von Fort- und Weiterbildungen für Engagierte in Vereinen (z. B. Fachwissen, soziale Kompetenz, Managementinstrumente). - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine
- Wie viel
- ab 1.000 €
- Förderquote
- bis zu 50 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Kofinanziert aus ESF und Landesmitteln, EU-Förderperiode 2021–2027.
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Antragstellung zweimal jährlich möglich. Richtlinie tritt am 30.06.2027 außer Kraft. - So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- Beratung zur Antragstellung über die ILB, Infotelefon Weiterbildung 0331 660-2200, E-Mail weiterbildung@ilb.de
- Träger
- Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE); kofinanziert durch die Europäische Union (ESF) und das Land Brandenburg
Weitere Programme für Ehrenamt allgemein
Projektförderung aus Lottomitteln für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement
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Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
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DSEE Mikroförderprogramm
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt · Bund
Anträge laufend möglich
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.