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Fragen aus dem Amt › Datenschutz

Frage aus dem Amt · Mitglieder und Schutz

Was muss ein Verein beim Datenschutz beachten?

Verzeichnis der Verarbeitungen, Vertrag mit Dienstleistern, sparsame Zugriffe. Wie sich das Verzeichnis aus eurer Nutzung im Portal füllt.

Auch kleine Vereine führen ein Verzeichnis, welche Daten sie wofür verarbeiten, weil sie Mitgliederdaten nicht nur gelegentlich verarbeiten (Art. 30 Abs. 1 und 5 DSGVO). Speichert ein Dienstleister Mitgliederdaten im Auftrag des Vereins, braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 Abs. 3 DSGVO). Im Vorstand sollte jedes Amt nur sehen, was es braucht.

Allgemeine Information, Stand 31.10.2026. Wir prüfen nicht euren Einzelfall. Maßgeblich sind eure Satzung und die Datenschutzaufsicht eures Landes.

So geht es im Portal

Unter Datenschutz füllt sich das Verzeichnis der Verarbeitungen aus eurer Nutzung; den Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließt ihr im Vereinsbüro ab.

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