Fragen aus dem Amt › Kinderschutz
Frage aus dem Amt · Mitglieder und Schutz
Braucht unser Verein ein Kinderschutzkonzept?
Wofür ein Schutzkonzept da ist, was zu Führungszeugnissen festzuhalten ist, und wie ihr Verantwortliche je Kind im Portal eintragt.
Ein Schutzkonzept legt fest, wie ein Verein Kinder und Jugendliche schützt: wer Ansprechperson ist, wer ein erweitertes Führungszeugnis zeigt und wie bei einem Verdacht gehandelt wird. Ein Gesetz, das jeden Verein zu einem Schutzkonzept verpflichtet, gibt es nicht. Pflicht wird es oft über Förderrichtlinien, den Verband oder eine Vereinbarung mit dem Jugendamt, die auch das erweiterte Führungszeugnis regelt (§ 72a SGB VIII). Hilfreich ist es in jedem Verein mit Kindern.
Allgemeine Information, Stand 31.10.2026. Wir prüfen nicht euren Einzelfall. Maßgeblich sind eure Satzung und euer Landessportbund oder Jugendamt.
So geht es im Portal
Unter Kinderschutz tragt ihr die Betreuenden je Kind ein und haltet das Datum vom Führungszeugnis fest.
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