Fragen aus dem Amt › Einladung
Frage aus dem Amt · Mitgliederversammlung und Vorstand
Wie lädt ein Verein zur Mitgliederversammlung ein?
Frist, Form und Tagesordnung laut Satzung, und wie Einladung und Tagesordnung bereitstehen, sobald ihr die Sitzung anlegt.
Wie und wie früh eingeladen wird, steht in der Satzung; eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Die Einladung nennt Ort, Zeit und Tagesordnung. Damit ein Beschluss gilt, muss sein Gegenstand schon in der Einladung stehen (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BGB), Wahlen und Satzungsänderungen also ausdrücklich.
Allgemeine Information, Stand 31.10.2026. Wir prüfen nicht euren Einzelfall. Maßgeblich sind eure Satzung.
So geht es im Portal
Unter Treffen legt ihr mit „+ Treffen anlegen“ die Mitgliederversammlung an; Einladung und Tagesordnung stehen dann als Teile der Sitzung bereit.
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