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Fragen aus dem Amt › Protokoll

Frage aus dem Amt · Mitgliederversammlung und Vorstand

Was muss ins Protokoll der Mitgliederversammlung?

Anwesende, Beschlussfähigkeit, Beschlüsse mit Ergebnis, Unterschriften. So entsteht das Protokoll aus Tagesordnung und Abschrift am Handy.

Das Protokoll hält fest, wann und wo getagt wurde, wer da war, ob die Versammlung beschlussfähig war und was mit welchem Ergebnis beschlossen wurde. Wer unterschreibt, regelt die Satzung, meist Versammlungsleitung und Protokollführung. Ändert sich der Vorstand, geht mit der Anmeldung zum Registergericht eine Abschrift des Protokolls mit (§ 67 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Allgemeine Information, Stand 31.10.2026. Wir prüfen nicht euren Einzelfall. Maßgeblich sind eure Satzung und das Registergericht.

So geht es im Portal

Unter Protokoll startet ihr die Aufnahme; das fertige Protokoll schickt ihr zum Unterschreiben per Link.

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