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Fragen aus dem Amt › Satzungsänderung

Frage aus dem Amt · Mitgliederversammlung und Vorstand

Wie ändert ein Verein seine Satzung?

Beschluss der Mitgliederversammlung, Punkt in der Einladung, Anmeldung beim Registergericht. Wo jeder Schritt im Portal liegt.

Über eine Satzungsänderung beschließt die Mitgliederversammlung. Die Mehrheit regelt eure Satzung; regelt sie nichts, braucht es drei Viertel der abgegebenen Stimmen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 BGB), für eine Änderung des Vereinszwecks gelten strengere Regeln. Damit der Beschluss gilt, muss die Änderung schon in der Einladung stehen (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BGB). Danach meldet der Vorstand sie beim Registergericht an, die Unterschrift beglaubigt ein Notar (§ 77 BGB); sie gilt erst ab der Eintragung (§ 71 Abs. 1 BGB). Die geänderte Satzung schickt ihr dem Finanzamt; berührt sie Zweck oder Gemeinnützigkeit, stimmt den Entwurf vorher mit ihm ab.

Allgemeine Information, Stand 31.10.2026. Wir prüfen nicht euren Einzelfall. Maßgeblich sind eure Satzung und das Registergericht.

So geht es im Portal

Unter Treffen legt ihr die Mitgliederversammlung mit der Satzungsänderung in der Tagesordnung an, stimmt mit „+ Neue Abstimmung“ ab und schickt das Protokoll zum Unterschreiben; den Weg zum Register beschreibt der Gründungsplan.

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