Außerschulische Jugendbildung, Jugendinformation und Jugendverbandsarbeit
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Referat 22 · Land Bremen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zuwendungen zur Finanzierung außerschulischer Jugendbildungsmaßnahmen und -projekte für junge Menschen zwischen 12 und 26 Jahren in der Stadtgemeinde Bremen, mit Schwerpunkten in politischer, internationaler, sozialer, kultureller, sportlicher, ökologischer, technisch-naturwissenschaftlicher und arbeitsweltorientierter Jugendbildung sowie Herrichtung/Ausstattung von Jugendräumen.
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Angebote müssen öffentlich bekannt gemacht werden und auch nichtorganisierten jungen Menschen offenstehen. - Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Zeitraum
- Antragsfrist zweimal jährlich: 31. Januar (1.
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Halbjahr) bzw. 15. Mai (2. Halbjahr), spätestens jedoch zwei Monate vor Maßnahmebeginn. Festbetrag je Seminartyp als Tagessatz pro Teilnehmer:in in Höhe von 18,50€, 24,50€ oder 37€; bei Herrichtung/Ausstattung von Jugendräumen bis zu 80% der Gesamtausgaben. - Antragsstelle
- Ansprechpartner: Ahmad Wali Karimi, SASJI Referat 22, ahmadwali.karimi@soziales.bremen.de, Tel. 0421 361-12885.
- Träger
- Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Referat 22
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.