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Außerschulische Jugendbildung, Jugendinformation und Jugendverbandsarbeit

Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Referat 22 · Land Bremen

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Was gefördert wird

Wofür
Zuwendungen zur Finanzierung außerschulischer Jugendbildungsmaßnahmen und -projekte für junge Menschen zwischen 12 und 26 Jahren in der Stadtgemeinde Bremen, mit Schwerpunkten in politischer, internationaler, sozialer, kultureller, sportlicher, ökologischer, technisch-naturwissenschaftlicher und arbeitsweltorientierter Jugendbildung sowie Herrichtung/Ausstattung von Jugendräumen.
Ganzen Text zeigenAngebote müssen öffentlich bekannt gemacht werden und auch nichtorganisierten jungen Menschen offenstehen.
Förderquote
bis zu 80 % der Kosten
Zeitraum
Antragsfrist zweimal jährlich: 31. Januar (1.
Ganzen Text zeigenHalbjahr) bzw. 15. Mai (2. Halbjahr), spätestens jedoch zwei Monate vor Maßnahmebeginn. Festbetrag je Seminartyp als Tagessatz pro Teilnehmer:in in Höhe von 18,50€, 24,50€ oder 37€; bei Herrichtung/Ausstattung von Jugendräumen bis zu 80% der Gesamtausgaben.
Antragsstelle
Ansprechpartner: Ahmad Wali Karimi, SASJI Referat 22, ahmadwali.karimi@soziales.bremen.de, Tel. 0421 361-12885.
Träger
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Referat 22

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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