Dorfentwicklung Thüringen (FR ILE/REVIT Teil B3)
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Was gefördert wird
- Wofür
- Fördert die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte und Ortsteile bis 10.000 Einwohner (außer Erfurt, Jena, Gera) zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung — u. a. dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäuser/'Co-Working-Spaces', Umnutzung, Erhaltung und Umbau dörflicher Bausubstanz, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie Dorfmoderation.
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Zuwendungsempfänger sind neben Gemeinden und Gemeindeverbänden ausdrücklich auch gemeinnützige juristische Personen — also insbesondere eingetragene, gemeinnützige Vereine — sowie natürliche Personen, Personengesellschaften und sonstige juristische Personen, sofern das Vorhaben auf einem anerkannten Gemeindlichen Entwicklungskonzept (GEK) beruht. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Initiativen ohne Rechtsform
- Wie viel
- ab 7.500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- FR ILE/REVIT gültig ab 01.01.2026 bis 31.12.2028.
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Formloser Antrag auf Aufnahme in das Programm der Dorfentwicklung ist jährlich bis 15. März bei der Bewilligungsbehörde zu stellen; Förderanträge zur Projektförderung sind jährlich bis 15. Januar einzureichen (Antragsstichtag, Ausnahmen möglich). - Antragsstelle
- Antrag über die örtlich zuständige LEADER-/RAG-Aktionsgruppe bzw. direkt bei der Bewilligungsbehörde: Grundlage ist ein von der Gemeinde erarbeitetes Gemeindliches Entwicklungskonzept (GEK), auf dessen Basis die Aufnahme in das Programm der Dorfentwicklung beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) beantragt wird; einzelne Vorhaben (auch von Vereinen) werden anschließend im Rahmen der anerkannten Förderschwerpunkte beantragt.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Anerkennung als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung auf Grundlage eines Gemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK) nach Maßnahme B2
- Nachweis intra-, interkommunaler und regionaler Abstimmung des Vorhabens
- Bei kommunalen Antragstellern mit Eigenanteil über 100.000 €: Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde
- Träger
- Land Thüringen (Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum); Bewilligungsbehörde: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Jena
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.