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LEADER Thüringen — Maßnahme LEADER (FR ILE/REVIT Teil B1)

Land Thüringen · Land Thüringen

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Was gefördert wird

Wofür
Fördert im Rahmen der von den Regionalen Aktionsgruppen (RAG) entwickelten Regionalen Entwicklungsstrategien investive und nichtinvestive Vorhaben sowie Kleinprojekte (zuwendungsfähige Ausgaben bis 5.000 €) zur von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung ländlicher Räume Thüringens.
Ganzen Text zeigenZuwendungsempfänger für Einzel-, Kooperations- sowie Verwaltungs-/Sensibilisierungsvorhaben sind natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts — damit ausdrücklich auch eingetragene Vereine —, sofern das Vorhaben den Zielen der genehmigten Regionalen Entwicklungsstrategie entspricht und von der zuständigen RAG in einem transparenten Auswahlverfahren ausgewählt wurde.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, lokale aktionsgruppe, Kommunen
Wie viel
bis 250.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
FR ILE/REVIT gültig ab 01.01.2026 bis 31.12.2028 (löst für die Maßnahmen B1-B4, B6-B8 sowie Teil C die Vorgängerfassung ab 2023 ab).
Ganzen Text zeigenAnträge zur Förderung von Einzelvorhaben (B1.1.2), die von der RAG positiv votiert wurden, sind jährlich bis 15. Februar bei der Bewilligungsbehörde einzureichen; Anträge zu Kooperationsvorhaben/Anbahnungsausgaben (B1.1.3) können laufend gestellt werden; Anträge zu Verwaltungs- und Sensibilisierungsausgaben (B1.1.4) für das Folgejahr sind bis 15. Oktober einzureichen.
Antragsstelle
Antrag über die örtlich zuständige LEADER-/RAG-Aktionsgruppe: Das Vorhaben muss zunächst von der zuständigen Regionalen Aktionsgruppe (RAG) in einem nichtdiskriminierenden, transparenten Auswahlverfahren positiv votiert werden; die formale Antragstellung erfolgt anschließend über das Online-Portal beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Diese Nachweise braucht ihr
  • Positives Votum/Auswahlbeschluss der zuständigen Regionalen Aktionsgruppe (RAG) im nichtdiskriminierenden, transparenten Auswahlverfahren
  • Nachweis der Übereinstimmung mit den Zielstellungen der genehmigten Regionalen Entwicklungsstrategie
  • Kooperationsvereinbarung mit Angaben zu Finanzierung, Federführung, Aufgabenverteilung, Inhalten und Zielen bei Kooperationsprojekten (B1.1.3)
  • Bei Kleinprojekten ggf. Wertermittlung für Sachleistungen/Arbeitsleistung
Träger
Land Thüringen (Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, vormals TMIL), kofinanziert aus ELER/GAK-Mitteln; Bewilligungsbehörde: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Jena

Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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