LEADER Thüringen — Maßnahme LEADER (FR ILE/REVIT Teil B1)
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Was gefördert wird
- Wofür
- Fördert im Rahmen der von den Regionalen Aktionsgruppen (RAG) entwickelten Regionalen Entwicklungsstrategien investive und nichtinvestive Vorhaben sowie Kleinprojekte (zuwendungsfähige Ausgaben bis 5.000 €) zur von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung ländlicher Räume Thüringens.
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Zuwendungsempfänger für Einzel-, Kooperations- sowie Verwaltungs-/Sensibilisierungsvorhaben sind natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts — damit ausdrücklich auch eingetragene Vereine —, sofern das Vorhaben den Zielen der genehmigten Regionalen Entwicklungsstrategie entspricht und von der zuständigen RAG in einem transparenten Auswahlverfahren ausgewählt wurde. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, lokale aktionsgruppe, Kommunen
- Wie viel
- bis 250.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- FR ILE/REVIT gültig ab 01.01.2026 bis 31.12.2028 (löst für die Maßnahmen B1-B4, B6-B8 sowie Teil C die Vorgängerfassung ab 2023 ab).
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Anträge zur Förderung von Einzelvorhaben (B1.1.2), die von der RAG positiv votiert wurden, sind jährlich bis 15. Februar bei der Bewilligungsbehörde einzureichen; Anträge zu Kooperationsvorhaben/Anbahnungsausgaben (B1.1.3) können laufend gestellt werden; Anträge zu Verwaltungs- und Sensibilisierungsausgaben (B1.1.4) für das Folgejahr sind bis 15. Oktober einzureichen. - Antragsstelle
- Antrag über die örtlich zuständige LEADER-/RAG-Aktionsgruppe: Das Vorhaben muss zunächst von der zuständigen Regionalen Aktionsgruppe (RAG) in einem nichtdiskriminierenden, transparenten Auswahlverfahren positiv votiert werden; die formale Antragstellung erfolgt anschließend über das Online-Portal beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
- Diese Nachweise braucht ihr
- Positives Votum/Auswahlbeschluss der zuständigen Regionalen Aktionsgruppe (RAG) im nichtdiskriminierenden, transparenten Auswahlverfahren
- Nachweis der Übereinstimmung mit den Zielstellungen der genehmigten Regionalen Entwicklungsstrategie
- Kooperationsvereinbarung mit Angaben zu Finanzierung, Federführung, Aufgabenverteilung, Inhalten und Zielen bei Kooperationsprojekten (B1.1.3)
- Bei Kleinprojekten ggf. Wertermittlung für Sachleistungen/Arbeitsleistung
- Träger
- Land Thüringen (Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, vormals TMIL), kofinanziert aus ELER/GAK-Mitteln; Bewilligungsbehörde: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Jena
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.