Erinnerungskultur – Aufarbeitung staatlichen Unrechts (FRL GeZus, Teil 2 D)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung von Erforschung, Aufarbeitung und öffentlicher Vermittlung von staatlichem Unrecht auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Sachsen sowie Erhalt und bauliche Instandhaltung ehr- und gedenkwürdiger Orte und historisch bedeutsamer Friedhöfe.
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Offen für eingetragene Vereine, Verbände, Stiftungen und wissenschaftliche Einrichtungen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Dachverbände
- Förderquote
- bis zu 90 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Laufende Antragstellung; kein fester jährlicher Stichtag in der Richtlinie genannt.
- Antragsstelle
- Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
- Diese Nachweise braucht ihr
- Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ANBest-P
- Beschreibung der Maßnahme und Aufstellung der Personal-/Sachausgaben
- Träger
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.