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Erinnerungskultur – Aufarbeitung staatlichen Unrechts (FRL GeZus, Teil 2 D)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen

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Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Förderung von Erforschung, Aufarbeitung und öffentlicher Vermittlung von staatlichem Unrecht auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Sachsen sowie Erhalt und bauliche Instandhaltung ehr- und gedenkwürdiger Orte und historisch bedeutsamer Friedhöfe.
Ganzen Text zeigenOffen für eingetragene Vereine, Verbände, Stiftungen und wissenschaftliche Einrichtungen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Dachverbände
Förderquote
bis zu 90 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Laufende Antragstellung; kein fester jährlicher Stichtag in der Richtlinie genannt.
Antragsstelle
Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
Diese Nachweise braucht ihr
  • Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ANBest-P
  • Beschreibung der Maßnahme und Aufstellung der Personal-/Sachausgaben
Träger
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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