Förderverfahren für ambulante Hospizdienste im Landesteil Nordrhein
Verband der Ersatzkassen · Land Nordrhein-Westfalen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Regionales Antragsverfahren nach § 39a Abs. 2 SGB V für ambulante Hospizdienste im Landesteil Nordrhein: Bezuschussung von Personal- und Sachkosten (u. a.
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Fahrtkosten Ehrenamtlicher) durch die gesetzlichen Krankenkassen über die vdek-Landesvertretung NRW. Grundlage ist die Zahl der geleisteten Sterbebegleitungen und der ehrenamtlich Tätigen zu einem Stichtag im Vorjahr. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband
- Zeitraum
- Jährliche Antragstellung; Ausschlussfrist 31.
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März des Förderjahres. · Letzter bekannter Stichtag: 2026-03-31 (jährlich, nächsten Termin prüfen) - So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Sterbebegleitungen und Ehrenamtlichenzahl zum Stichtag
- Personal-/Sachkostennachweis
- Träger
- Verband der Ersatzkassen (vdek) Landesvertretung Nordrhein-Westfalen im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.