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Förderverfahren für ambulante Hospizdienste im Landesteil Nordrhein

Verband der Ersatzkassen · Land Nordrhein-Westfalen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per E-Mail

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Regionales Antragsverfahren nach § 39a Abs. 2 SGB V für ambulante Hospizdienste im Landesteil Nordrhein: Bezuschussung von Personal- und Sachkosten (u. a.
Ganzen Text zeigenFahrtkosten Ehrenamtlicher) durch die gesetzlichen Krankenkassen über die vdek-Landesvertretung NRW. Grundlage ist die Zahl der geleisteten Sterbebegleitungen und der ehrenamtlich Tätigen zu einem Stichtag im Vorjahr.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, verband
Zeitraum
Jährliche Antragstellung; Ausschlussfrist 31.
Ganzen Text zeigenMärz des Förderjahres. · Letzter bekannter Stichtag: 2026-03-31 (jährlich, nächsten Termin prüfen)
So stellt ihr den Antrag
Per E-Mail · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Sterbebegleitungen und Ehrenamtlichenzahl zum Stichtag
  • Personal-/Sachkostennachweis
Träger
Verband der Ersatzkassen (vdek) Landesvertretung Nordrhein-Westfalen im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen

Weitere Programme für Gesundheit & Pflege

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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