GKV-Selbsthilfeförderung Nordrhein-Westfalen
Gesetzliche Krankenkassen Nordrhein-Westfalen · Land Nordrhein-Westfalen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Landesportal der gesetzlichen Krankenkassen in NRW für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen nach § 20h SGB V.
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Jährlich werden rund 80 landesweite Selbsthilfeorganisationen sowie über 3.200 regionale Selbsthilfegruppen in Städten und Kreisen gefördert. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, verband
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Jährliche Pauschalförderung; Antragsstichtag i. d.
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R. 31. März des Förderjahres. - So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Selbsthilfe-Kriterien
- Tätigkeitsbericht
- Kostenplan
- Träger
- Gesetzliche Krankenkassen Nordrhein-Westfalen (kassenartenübergreifende Arbeitsgemeinschaft)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.