Fortbildungs-Förderprogramm für ehrenamtlich Tätige (FRL GeZus, Teil 2 A.II)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung von vier regionalen Gesamtprojekten (je eines für Südwestsachsen, Nordsachsen, Mittelsachsen, Ostsachsen) zur Bedarfsermittlung, Organisation und Durchführung fach- und sachbezogener Fortbildungen für ehrenamtlich tätige Personen sowie Beratungsangeboten für Vereine und Initiativen.
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Ziel ist die Stärkung Ehrenamtlicher bei ihren Aufgaben und der ordnungsgemäßen Vereinsführung. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände
- Förderquote
- bis zu 95 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Bis zu 4 Gesamtprojekte (je 1 pro Region), mehrjährige Förderung bis zu 3 Jahre im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel möglich; jährlich wiederkehrende Antragstellung.
- Antragsstelle
- Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) als Bewilligungsstelle; je Region wird i.d.R. ein Projektträger ausgewählt, bei mehreren Bewerbungen erfolgt Auswahl nach Kriterienerfüllung.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ANBest-P (Sachbericht + zahlenmäßiger Nachweis)
- Nachweis von mindestens 5 Anmeldungen pro Fortbildungsveranstaltung
- Träger
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.