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Fortbildungs-Förderprogramm für ehrenamtlich Tätige (FRL GeZus, Teil 2 A.II)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Förderung von vier regionalen Gesamtprojekten (je eines für Südwestsachsen, Nordsachsen, Mittelsachsen, Ostsachsen) zur Bedarfsermittlung, Organisation und Durchführung fach- und sachbezogener Fortbildungen für ehrenamtlich tätige Personen sowie Beratungsangeboten für Vereine und Initiativen.
Ganzen Text zeigenZiel ist die Stärkung Ehrenamtlicher bei ihren Aufgaben und der ordnungsgemäßen Vereinsführung.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände
Förderquote
bis zu 95 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Bis zu 4 Gesamtprojekte (je 1 pro Region), mehrjährige Förderung bis zu 3 Jahre im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel möglich; jährlich wiederkehrende Antragstellung.
Antragsstelle
Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) als Bewilligungsstelle; je Region wird i.d.R. ein Projektträger ausgewählt, bei mehreren Bewerbungen erfolgt Auswahl nach Kriterienerfüllung.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ANBest-P (Sachbericht + zahlenmäßiger Nachweis)
  • Nachweis von mindestens 5 Anmeldungen pro Fortbildungsveranstaltung
Träger
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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