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Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) Sachsen – Förderung (FRL-FwD Ziffer II.3)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen

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Was gefördert wird

Wofür
Förderung der pädagogischen Begleitung sowie der Organisation und Durchführung eines FdaG-Projekts durch zugelassene Träger; generationenübergreifendes freiwilliges Engagement, insbesondere für Menschen in beruflichen/sozialen Übergangssituationen, mit Fokus auf berufliche Orientierung und gesellschaftliche Integration.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Bewilligungszeitraum: Kalenderjahr; Festbetrag bis zu 200 Euro pro geleistetem Teilnehmermonat.
Antragsstelle
Bewilligungsbehörde ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV).
Diese Nachweise braucht ihr
  • Statistische, nicht-personenbezogene Angaben zum 20. Juli und 20. Januar
  • Verwendungsnachweis spätestens bis 31. März des Folgejahres
Träger
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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