Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) Sachsen – Förderung (FRL-FwD Ziffer II.3)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung der pädagogischen Begleitung sowie der Organisation und Durchführung eines FdaG-Projekts durch zugelassene Träger; generationenübergreifendes freiwilliges Engagement, insbesondere für Menschen in beruflichen/sozialen Übergangssituationen, mit Fokus auf berufliche Orientierung und gesellschaftliche Integration.
- Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Bewilligungszeitraum: Kalenderjahr; Festbetrag bis zu 200 Euro pro geleistetem Teilnehmermonat.
- Antragsstelle
- Bewilligungsbehörde ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV).
- Diese Nachweise braucht ihr
- Statistische, nicht-personenbezogene Angaben zum 20. Juli und 20. Januar
- Verwendungsnachweis spätestens bis 31. März des Folgejahres
- Träger
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.