Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Sachsen – Förderung (FRL-FwD Ziffer II.2)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung der pädagogischen Begleitung sowie der Organisation und Durchführung eines FÖJ-Projekts durch zugelassene FÖJ-Träger; kombinierbar mit Bundesförderung nach den Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste (RL-JFD).
Ganzen Text zeigen
Ziel ist bürgerschaftliches Engagement junger Menschen und Stärkung ökologischen Bewusstseins. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Bewilligungszeitraum September bis August des Folgejahres (in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate); Festbeträge pro geleistetem Teilnehmermonat: 425 Euro (teilnehmerbezogene Ausgaben), 240 Euro (pädagogische Begleitung inkl.
Ganzen Text zeigen
Seminare, max. 300 Euro bei besonderem Bildungs-/Betreuungsbedarf), 50 Euro (sonstige Sachausgaben des Trägers). Bundesförderung nach RL-JFD reduziert die Landesförderung entsprechend. - Antragsstelle
- Bewilligungsbehörde ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV).
- Diese Nachweise braucht ihr
- Statistische, nicht-personenbezogene Angaben zum 10. Oktober und 20. Dezember
- Verwendungsnachweis spätestens 2 Monate nach Projektabschluss
- Träger
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Weitere Programme für Ehrenamt allgemein
Wir für Sachsen (FRL Gesellschaftlicher Zusammenhalt)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
Antragsstand beim Träger ansehen
Einzelprojekte im Bereich Freiwilligendienste (FRL-FwD Ziffer II.5)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
Antragsstand beim Träger ansehen
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Bund
Antragsstand beim Träger ansehen
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.