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Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Sachsen – Förderung (FRL-FwD Ziffer II.2)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Förderung der pädagogischen Begleitung sowie der Organisation und Durchführung eines FÖJ-Projekts durch zugelassene FÖJ-Träger; kombinierbar mit Bundesförderung nach den Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste (RL-JFD).
Ganzen Text zeigenZiel ist bürgerschaftliches Engagement junger Menschen und Stärkung ökologischen Bewusstseins.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Bewilligungszeitraum September bis August des Folgejahres (in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate); Festbeträge pro geleistetem Teilnehmermonat: 425 Euro (teilnehmerbezogene Ausgaben), 240 Euro (pädagogische Begleitung inkl.
Ganzen Text zeigenSeminare, max. 300 Euro bei besonderem Bildungs-/Betreuungsbedarf), 50 Euro (sonstige Sachausgaben des Trägers). Bundesförderung nach RL-JFD reduziert die Landesförderung entsprechend.
Antragsstelle
Bewilligungsbehörde ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV).
Diese Nachweise braucht ihr
  • Statistische, nicht-personenbezogene Angaben zum 10. Oktober und 20. Dezember
  • Verwendungsnachweis spätestens 2 Monate nach Projektabschluss
Träger
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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