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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Sachsen – Förderung (FRL-FwD Ziffer II.1)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen

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Was gefördert wird

Wofür
Förderung der pädagogischen Begleitung sowie der Organisation und Durchführung eines FSJ-Projekts durch zugelassene FSJ-Träger.
Ganzen Text zeigenZiel ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen, ihrer beruflichen Orientierung und der Verantwortungsübernahme für das Gemeinwesen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Bewilligungszeitraum September bis August des Folgejahres (in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate); Festbeträge pro geleistetem Teilnehmermonat: bis zu 200 Euro (FSJ in Sachsen), bis zu 250 Euro (FSJ im Ausland), bis zu 400 Euro (FSJ mit besonderem Bildungs- oder Betreuungsbedarf).
Antragsstelle
Bewilligungsbehörde ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV).
Diese Nachweise braucht ihr
  • Statistische, nicht-personenbezogene Angaben zum 20. Oktober und 20. Januar
  • Verwendungsnachweis spätestens 3 Monate nach Projektabschluss
Träger
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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