Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Sachsen – Förderung (FRL-FwD Ziffer II.1)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung der pädagogischen Begleitung sowie der Organisation und Durchführung eines FSJ-Projekts durch zugelassene FSJ-Träger.
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Ziel ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen, ihrer beruflichen Orientierung und der Verantwortungsübernahme für das Gemeinwesen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Bewilligungszeitraum September bis August des Folgejahres (in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate); Festbeträge pro geleistetem Teilnehmermonat: bis zu 200 Euro (FSJ in Sachsen), bis zu 250 Euro (FSJ im Ausland), bis zu 400 Euro (FSJ mit besonderem Bildungs- oder Betreuungsbedarf).
- Antragsstelle
- Bewilligungsbehörde ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV).
- Diese Nachweise braucht ihr
- Statistische, nicht-personenbezogene Angaben zum 20. Oktober und 20. Januar
- Verwendungsnachweis spätestens 3 Monate nach Projektabschluss
- Träger
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.