Gesundheitliche Selbsthilfeförderung
Gesundheitsamt Bremen · Land Bremen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Finanzielle Förderung (Zuwendungen) für Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich in der Stadtgemeinde Bremen; das Gesundheitsamt berät zudem bei Neugründungen und unterstützt bestehende Gruppen.
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Richtet sich an Menschen mit Erkrankungen/Belastungen, Angehörige sowie Menschen, die eine neue Selbsthilfegruppe gründen möchten. - Wer kann beantragen
- Initiativen ohne Rechtsform, gemeinnützige Organisationen
- Wie viel
- bis 10.225 €
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Antragsfrist spätestens 31.12. für das Folgejahr, ansonsten jeweils der letzte Tag eines Monats für eine Förderung ab dem Folgemonat.
- Antragsstelle
- Terminvereinbarung online unter termin.bremen.de; Kontakt: selbsthilfe@gesundheitsamt.bremen.de.
- Diese Nachweise braucht ihr
- ausgefüllter Antrag auf Zuwendung
- Träger
- Gesundheitsamt Bremen (Kommunale Selbsthilfe- und Gesundheitsförderung Bremen)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.