Globalmittel der Beiräte für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen
Die 22 Stadtteilbeiräte Bremen · Land Bremen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zuschüsse der 22 Bremer Stadtteilbeiräte zu Projekten, Maßnahmen oder Veranstaltungen von Vereinen, Initiativen oder Trägern sowie zu benötigten Anschaffungen in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport, Bildung u.ä. mit klarem Orts- oder Stadtteilbezug.
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Keine Förderung laufender Personalkosten oder institutioneller Förderung. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, gemeinnützige Organisationen
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Laufend, jährlich wiederkehrend: jeder der 22 Stadtteilbeiräte verfügt über ein eigenes jährliches Budget entsprechend Größe/Einwohnerzahl des Stadtteils; Förderhöhe unterschiedlich, üblicherweise 3- bis 4-stellige Beträge.
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Antragsfristen werden von den Beiräten je Stadtteil selbst festgelegt (Auskunft über die Ortsämter). - Antragsstelle
- Antragstellung über das jeweils zuständige Ortsamt als Geschäftsstelle des Stadtteilbeirats.
- Träger
- Die 22 Stadtteilbeiräte Bremen (Geschäftsstelle: die 17 Ortsämter)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.