Internationale Jugendarbeit
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Referat 22 · Land Bremen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung von Jugend- und Fachkräftebegegnungen der internationalen Kinder- und Jugendarbeit mit Partnerländern (Begegnungsdauer i.d.R. 5 bis 30 Tage, Teilnehmende 8 bis 27 Jahre), zur interkulturellen Verständigung, zum Vorurteilsabbau und Kompetenzerwerb.
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Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Kinder- und Jugendarbeit und sonstige Träger. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Dachverbände
- Zeitraum
- Keine öffentliche Ausschreibung; Antragsfristen werden vor den Sommerferien durch das Bundesministerium BFSFJ bekanntgegeben und sind bei der zuständigen Ansprechperson zu erfragen.
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Fördersätze orientieren sich an den Förderkriterien der jeweiligen Partnerländer. - Antragsstelle
- Susanne Derzak, SASJI Referat 22, susanne.derzak@soziales.bremen.de, Tel. 0421 361-2881.
- Träger
- Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Referat 22
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.