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Internationale Jugendarbeit

Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Referat 22 · Land Bremen

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Was gefördert wird

Wofür
Förderung von Jugend- und Fachkräftebegegnungen der internationalen Kinder- und Jugendarbeit mit Partnerländern (Begegnungsdauer i.d.R. 5 bis 30 Tage, Teilnehmende 8 bis 27 Jahre), zur interkulturellen Verständigung, zum Vorurteilsabbau und Kompetenzerwerb.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind anerkannte Träger der Kinder- und Jugendarbeit und sonstige Träger.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Dachverbände
Zeitraum
Keine öffentliche Ausschreibung; Antragsfristen werden vor den Sommerferien durch das Bundesministerium BFSFJ bekanntgegeben und sind bei der zuständigen Ansprechperson zu erfragen.
Ganzen Text zeigenFördersätze orientieren sich an den Förderkriterien der jeweiligen Partnerländer.
Antragsstelle
Susanne Derzak, SASJI Referat 22, susanne.derzak@soziales.bremen.de, Tel. 0421 361-2881.
Träger
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Referat 22

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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