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LEADER Brandenburg — Investive Vorhaben zur Steigerung der Lebensqualität (Infrastruktur, Kultur, Sport, Soziales)

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz · Land Brandenburg

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Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Investive Förderung im Rahmen der RES für Infrastruktur, die die Lebensqualität im ländlichen Raum steigert: u.a.
Ganzen Text zeigenMehrfunktionshäuser, Sport- und/oder multifunktionale Freizeiteinrichtungen, dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen ohne überregionale Bedeutung, Bildungs-, Kinder-, Jugend- und soziale Einrichtungen sowie Erhaltung von Kulturerbe und ortsbildprägenden Gebäuden. Zuwendungsempfangende sind u.a. eingetragene Vereine sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften. Für überregional bedeutsame, beihilferelevante Vorhaben (z.B. Kultur-/Sportinfrastruktur mit überregionaler Bedeutung) gelten zusätzliche Auflagen (offene, diskriminierungsfreie Nutzung, Marktpreis, EU-Beihilferecht).
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
Wie viel
ab 5.000 €
Förderquote
bis zu 80 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinie gilt 01.07.2023–30.06.2027; förderfähig sind Ausgaben ab 01.01.2023.
Ganzen Text zeigenFür beihilferelevante, überregional bedeutsame Vorhaben (Nummer D.1.2) beträgt die maximale Zuwendung 2 Mio. Euro je Vorhaben (kumuliert mit anderen Zuwendungen). Für separate, gewerblich ausgerichtete Wirtschaftsförderung (Nummer D.1.3, z.B. lokales Gewerbe/Handwerk, touristische Vermietung) gilt abweichend ein Fördersatz von bis zu 65 % / max. 200.000 Euro — das ist ein eigener, primär auf Kleinstunternehmen zugeschnittener Fördertatbestand und nicht der typische Vereins-Anwendungsfall.
Antragsstelle
Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG) — ein positives Auswahlvotum der LAG ist Fördervoraussetzung; der formale Förderantrag läuft anschließend über das digitale Antragssystem beim LELF.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Positives Auswahlvotum der zuständigen LAG (vor Antragstellung, Fördervoraussetzung)
  • Nachweis des Eigentums bzw. des uneingeschränkten Nutzungsrechts am Gegenstand der Förderung
  • Grundbuchauszug (dingliche Berechtigung) bei Neuerrichtung/Erweiterung von Gebäuden und baulichen Anlagen
  • Tragfähiges Nutzungskonzept inklusive Bewirtschaftungs- und Betreibungskonzept
  • Erklärung zur Übernahme der Folgekosten
Träger
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) Brandenburg (Förderrichtlinie); Bewilligungsbehörde: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF); Projektauswahl durch die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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