LEADER Brandenburg — Investive Vorhaben zur Steigerung der Lebensqualität (Infrastruktur, Kultur, Sport, Soziales)
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz · Land Brandenburg
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Was gefördert wird
- Wofür
- Investive Förderung im Rahmen der RES für Infrastruktur, die die Lebensqualität im ländlichen Raum steigert: u.a.
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Mehrfunktionshäuser, Sport- und/oder multifunktionale Freizeiteinrichtungen, dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen ohne überregionale Bedeutung, Bildungs-, Kinder-, Jugend- und soziale Einrichtungen sowie Erhaltung von Kulturerbe und ortsbildprägenden Gebäuden. Zuwendungsempfangende sind u.a. eingetragene Vereine sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften. Für überregional bedeutsame, beihilferelevante Vorhaben (z.B. Kultur-/Sportinfrastruktur mit überregionaler Bedeutung) gelten zusätzliche Auflagen (offene, diskriminierungsfreie Nutzung, Marktpreis, EU-Beihilferecht). - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
- Wie viel
- ab 5.000 €
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Richtlinie gilt 01.07.2023–30.06.2027; förderfähig sind Ausgaben ab 01.01.2023.
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Für beihilferelevante, überregional bedeutsame Vorhaben (Nummer D.1.2) beträgt die maximale Zuwendung 2 Mio. Euro je Vorhaben (kumuliert mit anderen Zuwendungen). Für separate, gewerblich ausgerichtete Wirtschaftsförderung (Nummer D.1.3, z.B. lokales Gewerbe/Handwerk, touristische Vermietung) gilt abweichend ein Fördersatz von bis zu 65 % / max. 200.000 Euro — das ist ein eigener, primär auf Kleinstunternehmen zugeschnittener Fördertatbestand und nicht der typische Vereins-Anwendungsfall. - Antragsstelle
- Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG) — ein positives Auswahlvotum der LAG ist Fördervoraussetzung; der formale Förderantrag läuft anschließend über das digitale Antragssystem beim LELF.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Positives Auswahlvotum der zuständigen LAG (vor Antragstellung, Fördervoraussetzung)
- Nachweis des Eigentums bzw. des uneingeschränkten Nutzungsrechts am Gegenstand der Förderung
- Grundbuchauszug (dingliche Berechtigung) bei Neuerrichtung/Erweiterung von Gebäuden und baulichen Anlagen
- Tragfähiges Nutzungskonzept inklusive Bewirtschaftungs- und Betreibungskonzept
- Erklärung zur Übernahme der Folgekosten
- Träger
- Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) Brandenburg (Förderrichtlinie); Bewilligungsbehörde: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF); Projektauswahl durch die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.