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LEADER Brandenburg — Nicht-investive Vorhaben im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES)

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz · Land Brandenburg

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Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Förderung nicht-investiver (immaterieller) Vorhaben im Rahmen der genehmigten Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) einer brandenburgischen LEADER-Region: Vernetzungs- und Informationsaktivitäten (inklusive softwaregestützter Lösungen) sowie Machbarkeitsstudien und lokale Konzepte.
Ganzen Text zeigenZuwendungsempfangende sind u.a. eingetragene Vereine, Gemeinden/Gemeindeverbände, Lokale Aktionsgruppen (LAG) sowie sonstige gemeinnützige juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Voraussetzung ist ein positives Auswahlvotum der zuständigen LAG vor Antragstellung.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
Wie viel
ab 5.000 €
Förderquote
bis zu 80 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinie gilt 01.07.2023–30.06.2027 (ELER-Förderperiode 2023–2027); förderfähig sind Ausgaben ab 01.01.2023.
Ganzen Text zeigenAnträge laufen fortlaufend über das digitale Antragssystem beim LELF, sind aber an ein vorheriges positives Auswahlvotum der LAG gekoppelt; für Vorhaben nach Nummer 2.2–2.5 ist der Antrag spätestens 6 Monate nach dem LAG-Beschluss einzureichen, danach verliert das Votum seine Gültigkeit.
Antragsstelle
Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG) — ein positives Auswahlvotum der LAG ist Fördervoraussetzung; der formale Förderantrag läuft anschließend über das digitale Antragssystem beim LELF.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Positives Auswahlvotum der zuständigen LAG (vor Antragstellung, Fördervoraussetzung)
  • Konzept mit Zielgruppe, methodisch-didaktischen Grundsätzen und Terminplan (bei Informations-/Vernetzungsvorhaben)
  • Nachweis der fachlichen und methodisch-didaktischen Qualifikation der umsetzenden Personen (bei Informationsveranstaltungen)
  • Veranstaltungskalender mit Angaben zu Anzahl/Themenfeld der geplanten Aktivitäten (bei Vorhaben mit Veranstaltungen)
Träger
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) Brandenburg (Förderrichtlinie); Bewilligungsbehörde: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF); Projektauswahl durch die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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