LEADER Brandenburg — Nicht-investive Vorhaben im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES)
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz · Land Brandenburg
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung nicht-investiver (immaterieller) Vorhaben im Rahmen der genehmigten Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) einer brandenburgischen LEADER-Region: Vernetzungs- und Informationsaktivitäten (inklusive softwaregestützter Lösungen) sowie Machbarkeitsstudien und lokale Konzepte.
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Zuwendungsempfangende sind u.a. eingetragene Vereine, Gemeinden/Gemeindeverbände, Lokale Aktionsgruppen (LAG) sowie sonstige gemeinnützige juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Voraussetzung ist ein positives Auswahlvotum der zuständigen LAG vor Antragstellung. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
- Wie viel
- ab 5.000 €
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Richtlinie gilt 01.07.2023–30.06.2027 (ELER-Förderperiode 2023–2027); förderfähig sind Ausgaben ab 01.01.2023.
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Anträge laufen fortlaufend über das digitale Antragssystem beim LELF, sind aber an ein vorheriges positives Auswahlvotum der LAG gekoppelt; für Vorhaben nach Nummer 2.2–2.5 ist der Antrag spätestens 6 Monate nach dem LAG-Beschluss einzureichen, danach verliert das Votum seine Gültigkeit. - Antragsstelle
- Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG) — ein positives Auswahlvotum der LAG ist Fördervoraussetzung; der formale Förderantrag läuft anschließend über das digitale Antragssystem beim LELF.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Positives Auswahlvotum der zuständigen LAG (vor Antragstellung, Fördervoraussetzung)
- Konzept mit Zielgruppe, methodisch-didaktischen Grundsätzen und Terminplan (bei Informations-/Vernetzungsvorhaben)
- Nachweis der fachlichen und methodisch-didaktischen Qualifikation der umsetzenden Personen (bei Informationsveranstaltungen)
- Veranstaltungskalender mit Angaben zu Anzahl/Themenfeld der geplanten Aktivitäten (bei Vorhaben mit Veranstaltungen)
- Träger
- Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) Brandenburg (Förderrichtlinie); Bewilligungsbehörde: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF); Projektauswahl durch die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.