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LEADER Brandenburg — Regionalbudget für Kleinprojekte des bürgerschaftlichen Engagements

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz · Land Brandenburg

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Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Regionalbudget der LEADER-Aktionsgruppen (LAG) zur Förderung kleiner, lokal wirkender Projekte (Kleinprojekte) auf Basis eines von der LAG beschlossenen Aktionsplans: u.a.
Ganzen Text zeigenUnterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, Begleitung von Veränderungsprozessen vor Ort, Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Lebensverhältnisse und der Grundversorgung sowie ländlich angepasste Infrastrukturmaßnahmen. Formale Zuwendungsempfangende ist die jeweilige LAG; die einzelnen Kleinprojekte werden von Projektträgern (das können auch eingetragene Vereine sein) im Auftrag der LAG umgesetzt und über eine Vereinbarung mit der LAG abgerechnet.
Wie viel
500 € bis 20.000 €
Förderquote
bis zu 100 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinie gilt 01.07.2023–30.06.2027. Das Regionalbudget einer LAG ist auf max. 200.000 Euro jährlich gedeckelt; einzelne Kleinprojekte müssen zwischen 500 und 20.000 Euro förderfähige Gesamtkosten liegen.
Ganzen Text zeigenAufruf und Auswahlkriterien für Kleinprojekte werden von der jeweiligen LAG auf deren eigener Website veröffentlicht — es gibt keinen zentralen, landesweiten Stichtag.
Antragsstelle
Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG); Kleinprojekte werden im Rahmen des von der LAG veröffentlichten Aufrufs und Aktionsplans ausgewählt, nicht per Einzel-Direktantrag beim Land.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Aktionsplan der LAG, aufgestellt im Ergebnis eines thematischen Projektauswahlverfahrens gemäß den Regularien der RES
  • Übersicht aller Projektträger, die Mitglieder der LAG sind; für Nicht-Mitglieder Erklärung, wann eine Vereinbarung mit der LAG unterzeichnet wurde und wer das Projekt beauftragt/abrechnet
  • Kleinprojekt muss innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum Brandenburg" liegen, lokal wirken und darf keine Handelsbeeinträchtigung bzw. keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen
Träger
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) Brandenburg (Förderrichtlinie); Bewilligungsbehörde: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF); Umsetzung/Auswahl der Kleinprojekte durch die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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