LEADER Brandenburg — Regionalbudget für Kleinprojekte des bürgerschaftlichen Engagements
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz · Land Brandenburg
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Was gefördert wird
- Wofür
- Regionalbudget der LEADER-Aktionsgruppen (LAG) zur Förderung kleiner, lokal wirkender Projekte (Kleinprojekte) auf Basis eines von der LAG beschlossenen Aktionsplans: u.a.
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Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, Begleitung von Veränderungsprozessen vor Ort, Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Lebensverhältnisse und der Grundversorgung sowie ländlich angepasste Infrastrukturmaßnahmen. Formale Zuwendungsempfangende ist die jeweilige LAG; die einzelnen Kleinprojekte werden von Projektträgern (das können auch eingetragene Vereine sein) im Auftrag der LAG umgesetzt und über eine Vereinbarung mit der LAG abgerechnet. - Wie viel
- 500 € bis 20.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Richtlinie gilt 01.07.2023–30.06.2027. Das Regionalbudget einer LAG ist auf max. 200.000 Euro jährlich gedeckelt; einzelne Kleinprojekte müssen zwischen 500 und 20.000 Euro förderfähige Gesamtkosten liegen.
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Aufruf und Auswahlkriterien für Kleinprojekte werden von der jeweiligen LAG auf deren eigener Website veröffentlicht — es gibt keinen zentralen, landesweiten Stichtag. - Antragsstelle
- Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG); Kleinprojekte werden im Rahmen des von der LAG veröffentlichten Aufrufs und Aktionsplans ausgewählt, nicht per Einzel-Direktantrag beim Land.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Aktionsplan der LAG, aufgestellt im Ergebnis eines thematischen Projektauswahlverfahrens gemäß den Regularien der RES
- Übersicht aller Projektträger, die Mitglieder der LAG sind; für Nicht-Mitglieder Erklärung, wann eine Vereinbarung mit der LAG unterzeichnet wurde und wer das Projekt beauftragt/abrechnet
- Kleinprojekt muss innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum Brandenburg" liegen, lokal wirken und darf keine Handelsbeeinträchtigung bzw. keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen
- Träger
- Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) Brandenburg (Förderrichtlinie); Bewilligungsbehörde: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF); Umsetzung/Auswahl der Kleinprojekte durch die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.