LEADER Sachsen-Anhalt — Förderung von Sportstätten und Freibädern (Lokale Entwicklungsstrategien)
Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten · Land Sachsen-Anhalt
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Was gefördert wird
- Wofür
- Untermaßnahme der LEADER-Richtlinie 2023–2027 (MBl.
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LSA 2024, S. 175) für Sportstätten und Freibäder mit überwiegend nicht schulischer Nutzung: Sanierung, Modernisierung, Umbau, Neubau, Erstausstattung sowie Schwimmbecken, Umlaufbereiche, Sanitär- und Umkleidebereiche, Wasseraufbereitung, Sprungtürme, Rutschen und Startblöcke — bis zu 80 Prozent, bis 150.000 Euro (Sportstätten) bzw. 500.000 Euro (Freibäder). - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Kommunen
- Wie viel
- bis 500.000 €
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- laufende Antragstellung über die Lokale Aktionsgruppe beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
- So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Votum der Lokalen Aktionsgruppe
- Bau- und Kostenplanung
- Finanzierungsplan
- Träger
- Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Sachsen-Anhalt
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.