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LEADER Sachsen-Anhalt — Förderung von Sportstätten und Freibädern (Lokale Entwicklungsstrategien)

Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten · Land Sachsen-Anhalt

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Untermaßnahme der LEADER-Richtlinie 2023–2027 (MBl.
Ganzen Text zeigenLSA 2024, S. 175) für Sportstätten und Freibäder mit überwiegend nicht schulischer Nutzung: Sanierung, Modernisierung, Umbau, Neubau, Erstausstattung sowie Schwimmbecken, Umlaufbereiche, Sanitär- und Umkleidebereiche, Wasseraufbereitung, Sprungtürme, Rutschen und Startblöcke — bis zu 80 Prozent, bis 150.000 Euro (Sportstätten) bzw. 500.000 Euro (Freibäder).
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Kommunen
Wie viel
bis 500.000 €
Förderquote
bis zu 80 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
laufende Antragstellung über die Lokale Aktionsgruppe beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Votum der Lokalen Aktionsgruppe
  • Bau- und Kostenplanung
  • Finanzierungsplan
Träger
Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Sachsen-Anhalt

Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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