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Richtlinie LEADER 2023–2027 Sachsen-Anhalt (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundsätze von LEADER in Sachsen-Anhalt)

Land Sachsen-Anhalt · Land Sachsen-Anhalt

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Was gefördert wird

Wofür
Landesweite ELER-Förderrichtlinie LEADER 2023–2027: fördert im Rahmen der von den 24 Lokalen Aktionsgruppen (LAG) Sachsen-Anhalts beschlossenen Lokalen Entwicklungsstrategien Vorhaben der ländlichen Entwicklung (u. a. bürgerschaftliches Engagement, Dorfgemeinschaftsleben, kulturelles Erbe, Freizeit-/Naherholungseinrichtungen), von Sportstätten und Freibädern sowie einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind neben Kommunen ausdrücklich auch juristische Personen des privaten Rechts, darunter eingetragene Vereine (z. B. gemeinnützige Sport- oder Fördervereine) sowie Stiftungen und Zweckverbände; die konkrete Vorhabenauswahl erfolgt regional durch das Entscheidungsgremium der jeweils zuständigen LAG. Eine gesonderte Förderschiene für Feuerwehrinfrastruktur (Teil 2 Abschnitt 2) richtet sich ausschließlich an Einheits- und Verbandsgemeinden und ist für Vereine nicht antragsberechtigt (daher hier bewusst nicht mitbewertet).
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Sportvereine, lokale aktionsgruppe, Kommunen
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Förderperiode 2023–2027 (RdErl. des MF vom 1.3.2024, MBl.
Ganzen Text zeigenLSA 2024, 175). Aktuell gehaltene, frei zugängliche Fassung: 'Fassung vom 12.01.2026, gültig ab 13.01.2026' (Zweite Änderung eingearbeitet); laut amtlichem Änderungsregister existiert bereits eine 'Dritte Änderung' vom 26.01.2026, die aber (Stand Recherche 2026-07-10) in keiner öffentlich zugänglichen Volltext-PDF-Fassung auffindbar war. Schlusszahlungsanträge müssen laut FAQ v4 (Stand 2026-03-11) so rechtzeitig vor dem landesinternen ELER-Zahlungsziel 30.06.2029 eingereicht werden, dass Prüfung/Auszahlung durch die ÄLFF bis dahin möglich ist; Antragstellung läuft laufend über die jeweilige LAG-Projektauswahlrunde, kein landesweiter fester Stichtag.
Antragsstelle
Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG): Das Vorhaben wird zunächst beim LAG-Management/Entscheidungsgremium der zuständigen von 24 Lokalen Aktionsgruppen in Sachsen-Anhalt nach den Kriterien der jeweiligen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) ausgewählt; die formale Antragstellung erfolgt anschließend bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten für Abschnitt 1, 3 und 4; Investitionsbank Sachsen-Anhalt für Abschnitt 5/Kooperationsvorhaben).
Diese Nachweise braucht ihr
  • Positiver Beschluss/Auswahlentscheidung des Entscheidungsgremiums der zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) nach den Kriterien der Lokalen Entwicklungsstrategie
  • Nachweis der Eigentums- oder Nutzungsrechte am Vorhabenobjekt (z. B. Nutzungs-/Pachtvertrag über mindestens 25 Jahre bzw. mindestens die Zweckbindungsfrist abdeckend)
  • Bei Sportstätten/Freibädern (Abschnitt 3): positive Stellungnahme des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V.
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen/Erlaubnisse (z. B. Baugenehmigung) oder grundsätzliche behördliche Zustimmung
  • De-minimis-Erklärung (bei Förderung nach Abschnitt 1, 3 oder 4 als De-minimis-Beihilfe)
  • KMU-Erklärung (auch von gemeinnützigen Vereinen/Kultur- und Sporteinrichtungen einzureichen, sofern eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht auszuschließen ist)
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung des Vorhabens
  • Mindestens drei Vergleichsangebote/Kostenvoranschläge (private Antragsteller)
  • Bescheinigung von Finanzamt/Steuerberater/Wirtschaftsprüfer (mit dem Antrag einzureichen)
Träger
Land Sachsen-Anhalt — Normgeber der Richtlinie ist das Ministerium der Finanzen (MF), Fachaufsicht LEADER liegt beim Ministerium für Wirtschaft, Logistik und Digitalisierung (MWL); Bewilligungsbehörden sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) für Teil 2 Abschnitte 1–4 und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-SA) für Teil 2 Abschnitt 5 (Kooperationsvorhaben); kofinanziert aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland 2023–2027

Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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