Maßnahmen und Projekte gegen religiöse Diskriminierung und für interreligiösen Dialog
Senatskanzlei Bremen, Referat 32 · Land Bremen
Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per E-Mail
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung von Projekten und Aktivitäten zur Bildungs- und Informationsarbeit gegen religiöse Diskriminierung, antimuslimischen Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus sowie für interreligiösen Dialog und Religionsfreiheit in Bremen, einschließlich Förderung ehrenamtlichen Engagements und Vernetzung von Akteur:innen in diesem Bereich.
Ganzen Text zeigen
Gefördert werden Organisationen und Initiativen mit Sitz im Land Bremen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
- Wie viel
- 500 € bis 5.000 €
- Zeitraum
- Ausschreibung aktuell laufend bis 31.12.2026, Anträge können nur für das jeweils laufende Kalenderjahr gestellt werden; Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Maßnahmebeginn bei der Senatskanzlei vorliegen.
- So stellt ihr den Antrag
- Per E-Mail · Zum Antrag beim Träger ↗
- Antragsstelle
- Dr. Martina Höhns / Dr. Ann-Kristin Beinlich, Senatskanzlei, projektantrag-religion@sk.bremen.de.
- Träger
- Senatskanzlei Bremen, Referat 32
Weitere Programme für Ehrenamt allgemein
Kulturförderung / Förderung interkultureller Kulturarbeit
Senator für Kultur · Land Bremen
Antragsstand beim Träger ansehen
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Bund
Antragsstand beim Träger ansehen
Migrationsberatung im Land Bremen
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration · Land Bremen
Antragsstand beim Träger ansehen
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.