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Maßnahmen und Projekte gegen religiöse Diskriminierung und für interreligiösen Dialog

Senatskanzlei Bremen, Referat 32 · Land Bremen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per E-Mail

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Förderung von Projekten und Aktivitäten zur Bildungs- und Informationsarbeit gegen religiöse Diskriminierung, antimuslimischen Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus sowie für interreligiösen Dialog und Religionsfreiheit in Bremen, einschließlich Förderung ehrenamtlichen Engagements und Vernetzung von Akteur:innen in diesem Bereich.
Ganzen Text zeigenGefördert werden Organisationen und Initiativen mit Sitz im Land Bremen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
Wie viel
500 € bis 5.000 €
Zeitraum
Ausschreibung aktuell laufend bis 31.12.2026, Anträge können nur für das jeweils laufende Kalenderjahr gestellt werden; Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Maßnahmebeginn bei der Senatskanzlei vorliegen.
So stellt ihr den Antrag
Per E-Mail · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Dr. Martina Höhns / Dr. Ann-Kristin Beinlich, Senatskanzlei, projektantrag-religion@sk.bremen.de.
Träger
Senatskanzlei Bremen, Referat 32

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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