Modellprojekte Bürgerschaftliches Engagement / Soziales (FRL GeZus, Teil 2 C)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung zeitlich befristeter Modellprojekte zur Erprobung neuer Lösungswege im bürgerschaftlichen Engagement (z.B.
Ganzen Text zeigen
Beratung/Begleitung kleiner oder im Aufbau befindlicher Vereine, Verbesserung von Fortbildungsangeboten, Gewinnung ehrenamtlich Engagierter) sowie im sozialen Bereich. Antragstellung nur nach vorheriger Förderbekanntmachung des Ministeriums möglich. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände, Stiftungen, Kommunen
- Förderquote
- bis zu 90 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Zeitlich befristete Modellprojekte; Antragstellung ausschließlich nach vorheriger Förderbekanntmachung des Staatsministeriums, die Förderzweck, Antragsfristen und maximale Förderbeträge im Einzelfall konkretisiert.
- Antragsstelle
- Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), nur im Rahmen einer aktuellen Förderbekanntmachung.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ANBest-P
- Träger
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Weitere Programme für Ehrenamt allgemein
Wir für Sachsen (FRL Gesellschaftlicher Zusammenhalt)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
Antragsstand beim Träger ansehen
Einzelprojekte im Bereich Freiwilligendienste (FRL-FwD Ziffer II.5)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
Antragsstand beim Träger ansehen
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Bund
Antragsstand beim Träger ansehen
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.