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Modellprojekte Bürgerschaftliches Engagement / Soziales (FRL GeZus, Teil 2 C)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Förderung zeitlich befristeter Modellprojekte zur Erprobung neuer Lösungswege im bürgerschaftlichen Engagement (z.B.
Ganzen Text zeigenBeratung/Begleitung kleiner oder im Aufbau befindlicher Vereine, Verbesserung von Fortbildungsangeboten, Gewinnung ehrenamtlich Engagierter) sowie im sozialen Bereich. Antragstellung nur nach vorheriger Förderbekanntmachung des Ministeriums möglich.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände, Stiftungen, Kommunen
Förderquote
bis zu 90 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Zeitlich befristete Modellprojekte; Antragstellung ausschließlich nach vorheriger Förderbekanntmachung des Staatsministeriums, die Förderzweck, Antragsfristen und maximale Förderbeträge im Einzelfall konkretisiert.
Antragsstelle
Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), nur im Rahmen einer aktuellen Förderbekanntmachung.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ANBest-P
Träger
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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