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Projekte von besonderem sozialpolitischen Interesse (FRL GeZus, Teil 2 B)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen

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Was gefördert wird

Wofür
Förderung überregional bedeutsamer Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Beteiligung an gemeinwohlorientierten Anliegen fördern, einschließlich investiver Maßnahmen.
Ganzen Text zeigenRichtet sich an überregional tätige gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen oder gGmbH; bei bestimmten Maßnahmen auch an lokal tätige juristische Personen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände, Stiftungen
Förderquote
bis zu 80 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Projektförderung bis zu 3 Jahre (im begründeten Einzelfall länger); zwei jährlich wiederkehrende Antragsfenster: 30.
Ganzen Text zeigenSeptember (Vorhabenbeginn 1. Halbjahr Folgejahr) und 31. März (Vorhabenbeginn 2. Halbjahr laufendes Jahr).
Antragsstelle
Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB); zusätzliche Zustimmung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bei bestimmten Maßnahmearten erforderlich.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ANBest-P
  • Beschreibung der Maßnahme und Aufstellung der Personal-/Sachausgaben
Träger
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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