Projekte von besonderem sozialpolitischen Interesse (FRL GeZus, Teil 2 B)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung überregional bedeutsamer Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Beteiligung an gemeinwohlorientierten Anliegen fördern, einschließlich investiver Maßnahmen.
Ganzen Text zeigen
Richtet sich an überregional tätige gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen oder gGmbH; bei bestimmten Maßnahmen auch an lokal tätige juristische Personen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände, Stiftungen
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Projektförderung bis zu 3 Jahre (im begründeten Einzelfall länger); zwei jährlich wiederkehrende Antragsfenster: 30.
Ganzen Text zeigen
September (Vorhabenbeginn 1. Halbjahr Folgejahr) und 31. März (Vorhabenbeginn 2. Halbjahr laufendes Jahr). - Antragsstelle
- Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB); zusätzliche Zustimmung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bei bestimmten Maßnahmearten erforderlich.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ANBest-P
- Beschreibung der Maßnahme und Aufstellung der Personal-/Sachausgaben
- Träger
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Weitere Programme für Ehrenamt allgemein
Wir für Sachsen (FRL Gesellschaftlicher Zusammenhalt)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
Antragsstand beim Träger ansehen
Einzelprojekte im Bereich Freiwilligendienste (FRL-FwD Ziffer II.5)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Land Sachsen
Antragsstand beim Träger ansehen
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Bund
Antragsstand beim Träger ansehen
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.