Regionalbudget Thüringen (FR ILE/REVIT Teil B7)
Land Thüringen im Rahmen des GAK-Förderbereichs 1 · Land Thüringen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Vereinfachtes Förderinstrument für Kleinprojekte zur Umsetzung Regionaler Entwicklungsstrategien (LEADER): Eine anerkannte Regionale Aktionsgruppe (RAG) erhält jährlich ein Regionalbudget von bis zu 200.000 € und leitet dieses als Erstempfänger im Zuge einer privatrechtlichen Vereinbarung an lokale Projektträger (Letztempfänger) weiter — dazu zählen ausdrücklich natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, also auch eingetragene Vereine.
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Ziel ist die Unterstützung einer engagierten, eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung und die Stärkung der regionalen Identität über niedrigschwellig zugängliche Kleinprojekte. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Initiativen ohne Rechtsform, lokale aktionsgruppe
- Wie viel
- bis 20.000 €
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- FR ILE/REVIT gültig ab 01.01.2026 bis 31.12.2028.
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Die RAG als Erstempfänger kann bis 31. Januar des laufenden Jahres einen Antrag auf das jährliche Regionalbudget stellen. Letztempfänger (u. a. Vereine) stellen ihren vereinfachten Kleinprojekt-Antrag zu dem von der jeweiligen RAG im Aufruf bekanntgegebenen Termin — dieser variiert je Region und ist nicht landesweit einheitlich terminiert. - Antragsstelle
- Antrag nicht direkt bei einer Landesbehörde, sondern über die örtlich zuständige RAG als Erstempfänger: Die RAG beantragt das jährliche Regionalbudget beim TLLLR; lokale Projektträger (Letztempfänger, u. a.
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Vereine) stellen anschließend einen vereinfachten Antrag für ihr Kleinprojekt direkt bei der zuständigen RAG zu dem von dieser bekanntgegebenen Termin. - Diese Nachweise braucht ihr
- Von der RAG bereitgestellter Antragsvordruck für das Kleinprojekt
- Positive Auswahl durch das RAG-Entscheidungsgremium (satzungsgemäß darf weder die Behörde noch eine einzelne Interessengruppe mehr als 49 % der Stimmrechte halten)
- Einfacher Verwendungsnachweis gegenüber dem Erstempfänger (RAG)
- Träger
- Land Thüringen im Rahmen des GAK-Förderbereichs 1 (Agrarstruktur und Küstenschutz), administriert über die anerkannten Regionalen Aktionsgruppen (RAG) als Erstempfänger; Bewilligungsbehörde: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.