Selbsthilfe- und Projektförderung für Menschen mit Migrationsgeschichte
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport · Land Bremen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zuwendungen für Projekte zur Integration, gesellschaftlichen Teilhabe und Hilfe zur Selbsthilfe von Menschen mit Migrationsgeschichte, z.B.
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Beratungsangebote, Gesprächskreise, sozialpädagogische Gruppenarbeit, Kurs- und Kulturangebote, Selbsthilfegruppen. Zuwendungsempfänger:innen sind ausschließlich Migrant:innenvereine, Migrant:innenselbstorganisationen, Mütterzentren, Initiativen, soziale/kulturelle Einrichtungen und Privatpersonen; Migrant:innenvereine/-selbstorganisationen werden vorrangig berücksichtigt. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, gemeinnützige Organisationen
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Zweimal jährlich Antragstellung möglich: Frist 28.
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Februar (für 1. Halbjahr) und 15. August (für 2. Halbjahr) des laufenden Jahres; Bewilligung für Haushalts-/Kalenderjahr, Mittel innerhalb des Jahres zu verausgaben. Projektförderungen für denselben Zweck grundsätzlich auf max. 5 aufeinanderfolgende Jahre befristet. Laut Förderübersicht 2026 durchschnittliche Fördersumme ca. 1.500 € pro Antrag (kein amtlicher Höchst-/Mindestbetrag in der Richtlinie selbst genannt). Richtlinie gilt ab 01.07.2021, befristet bis 31.12.2027, gilt danach unverändert weiter (Fortgeltungsklausel), bis eine Nachfolgerichtlinie in Kraft tritt. - Antragsstelle
- Antragsunterlagen unter www.soziales.bremen.de verfügbar; Sportprojekte über Landessportbund Bremen.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Verwendungsnachweis (Sachbericht Teil A + zahlenmäßiger Nachweis Teil B)
- bei Projekten mit Minderjährigen: erweitertes Führungszeugnis aller beteiligten Personen
- Träger
- Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport (SJIS), Referat 31
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.