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Stadtteilbezogene Familienarbeit

Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Referat 21 · Land Bremen

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Was gefördert wird

Wofür
Förderung von Projekten für geflüchtete Familien (u.a.
Ganzen Text zeigenIntegration/Teilhabe, Begegnung mit der Stadtgesellschaft) und für Erziehende/Familien bei Erziehung und Bewältigung des Familienalltags, z.B. Ausflüge, Malkurse, Stadtteilfeste. Richtet sich an Einrichtungen für Familien und Initiativen in Stadtteilen mit hohem Anteil an Familien mit Flucht-/Migrationsgeschichte sowie an stadtweit tätige Träger.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen
Wie viel
500 € bis 8.000 €
Zeitraum
Jährliche Ausschreibung üblicherweise Dezember bis Anfang Januar (2026: Antragsfrist 07.01.2026, zum Abrufzeitpunkt bereits abgelaufen); nächster Termin auf der Website der SASJI-Familienförderung zu prüfen.
Antragsstelle
Marina Jürgens, SASJI Referat 21, marina.juergens@soziales.bremen.de, Tel. 0421 361 10927.
Träger
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Referat 21 (Bürgerschaftliches Engagement, Familienförderung und -politik und LSBTIQ*)

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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