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Städtepartnerschaft

Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration · Land Bremen

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Was gefördert wird

Wofür
Zuwendungen für Begegnungsmaßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit zwischen Bremer Gruppen und Partnerstädten der Stadtgemeinde Bremen, z.B.
Ganzen Text zeigenBegegnungsaufenthalte mit Gastfamilien zu einem Schwerpunktthema. Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie sonstige Träger wie Jugendorganisationen/-gruppen, auch ohne Dachverbandsanschluss.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Dachverbände
Förderquote
bis zu 75 % der Kosten
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Keine öffentliche Ausschreibung, Antragsfristen bei der zuständigen Ansprechperson zu erfragen.
Ganzen Text zeigenFestbetrag 18,50€ pro Tag und teilnehmender Person im Inland; 75% der Fahrtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 440€ pro Person im Ausland. Teilnehmende dürfen nicht jünger als 8 bzw. 12 Jahre sein und müssen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Antragsstelle
Susanne Derzak, SASJI Referat 22, susanne.derzak@soziales.bremen.de, Tel. 0421 361-2881.
Träger
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (SASJI), Referat 22

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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