Strukturelle Förderung von freiwilligem Engagement zur Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration · Land Bremen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zuwendungen für Projektträger, die strukturelle Maßnahmen des freiwilligen Engagements organisieren (Koordination, Workshops, Fortbildungen, Vernetzung, Veranstaltungen, Gewinnung neuer Freiwilliger), um die Partizipation und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Bremen und Bremerhaven zu stärken.
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Antragsberechtigt sind Projektträger mit einschlägiger Erfahrung, keine natürlichen Personen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Initiativen ohne Rechtsform
- Wie viel
- ab 5.000 €
- Förderquote
- bis zu 95 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Antragsfrist jährlich zum 30.10. für das Folgejahr; maximale Projektlaufzeit ein Haushaltsjahr; Richtlinie tritt am Tag der Verkündung in Kraft und ist befristet bis 31.12.2029.
- So stellt ihr den Antrag
- Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
- Antragsstelle
- Anträge postalisch an: Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Stabsreferat Integrationspolitik, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Stellenplan (bei Personalausgaben)
- Jahresbericht (Sachbericht + statistischer Bericht) als Verwendungsnachweis
- Träger
- Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (SASJI), Stabsreferat Integrationspolitik / Migrations- und Integrationsbeauftragte (Ref. 03)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.