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Fragen aus dem Amt › Gemeinnützigkeit

Frage aus dem Amt · Gründung und Gemeinnützigkeit

Wann ist ein Verein gemeinnützig?

Satzungszweck, selbstlose Verwendung der Mittel, Bescheid des Finanzamts. Wo der Gründungsplan euch Schritt für Schritt dahin führt.

Gemeinnützig ist ein Verein, wenn er nach seiner Satzung und tatsächlich selbstlos einen Zweck verfolgt, den die Abgabenordnung als gemeinnützig nennt. Das Finanzamt prüft das, zuerst anhand der Satzung, später anhand der tatsächlichen Geschäftsführung. Erst dann darf der Verein Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

Allgemeine Information, Stand 31.10.2026. Wir prüfen nicht euren Einzelfall. Maßgeblich sind eure Satzung und das Finanzamt.

So geht es im Portal

Der Gründungsplan führt euch Schritt für Schritt zur Gemeinnützigkeit; im laufenden Verein ordnet das Kassenbuch jede Buchung einem Steuerbereich zu.

Zum Gründungsplan →

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